Risikoprüfung, Kennzeichnung, Wahlfreiheit stehen auf dem Spiel. Die EU-Kommission strebt eine Deregulierung des Gentechnikrechts an.


Bisher galt in Bezug auf Gentechnik in Europa das Vorsorge-Prinzip. Das strenge EU-Gentechnikrecht hat dafür gesorgt, dass alle Arten von Gentechnik gekennzeichnet und auf Risiken geprüft werden konnten und jederzeit rückverfolgbar waren. Damit war garantiert, dass Bürger und Bauern jederzeit wussten, wo Gentechnik eingesetzt wurde und sie konnten selbst darüber entscheiden konnten, ob sie Gentechnik nutzen oder nicht.

Seit Juli 2023 liegt der Gesetzesvorschlag dazu auf dem Tisch. Die EU-Kommission möchte Pflanzen, die mithilfe neuer gentechnischer Verfahren (NGT) wie der Genschere CRISPR/Cas gezüchtet wurden, vom bestehenden EU-Rechtsrahmen zur Gentechnik ausnehmen. Das hätte zur Folge, dass NGT künftig nicht mehr oder weniger streng reguliert werden würden, als die "Grüne Gentechnik" (= gentechnische Verfahren im Bereich der Pflanzenzüchtung) bisher. Risikoprüfung sowie Kennzeichnungspflicht wären nicht mehr garantiert; eine Wahlfreiheit für gentechnikfreien Anbau in der EU damit nicht mehr möglich.Bioland ruft die politisch Verantwortlichen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene auf, sich für die Sicherstellung des gentechnikfreien Anbaus und eine ökologische Pflanzenzüchtung einzusetzen.